Vor zwei Jahren, zum 1. November 2024, trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG, eigentlich „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“) in Kraft.
In Bundesländern, in denen der 1. November ein Feiertag war, trat das Gesetz faktisch erst am nächsten Werktag, dem 4. November, in Kraft. Es regelt vor allem die Änderung des Geschlechtseintrags als auch der Vornamen.
Es löst das Transsexuellengesetz von 1981 und § 45b PStG von 2018 (Änderungen des Geschlechtseintrags für Personen mit einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“, gemeint waren inter*geschlechtliche Personen) ab. Zudem schafft es erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Änderung des Geschlechtseintrags bei nichtbinären Personen.
Trans*, inter*, nichtbinäre und agender Personen haben das sehnlichst erwartete Gesetz, das ihre rechtliche Situation verbessern würde, im Großen und Ganzen begrüßt, allerdings auch deutliche Kritik geäußert.
Das Gesetz ist aus Sicht von trans*, inter*, nichtbinären und agender Personen und verschiedener Organisationen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Es steckt voller Vorschriften, die vor allem auf einem Generalverdacht gegen die Betroffenen, insbesondere gegen trans* Frauen und trans*feminine Personen, beruhen. Es sichert nur zum Teil unsere Selbstbestimmung, zu einem nicht geringen Teil setzt es die Fremdbestimmung weiterhin fort.
Das Gesetz schützt die Privilegien der Mehrheitsgesellschaft mit ihren cis, binären und endogeschlechtlichen Normen und Strukturen und verhindert, dass trans*, inter*, nichtbinäre und agender Personen tatsächlich rechtlich gleichgestellt und vor Diskriminierung geschützt werden.
Das Gesetz wurde im April 2024 mit den Stimmen der SPD, der Bündnisgrünen, der Partei Die Linke und mit Stimmen der FDP im April 2024 beschlossen. Die rechten und für ihre teils radikale Transfeindlichkeit bekannten Parteien im Bundestag CDU, CSU, AfD und BSW haben das Gesetz abgelehnt, konnten sich aber nicht gegen die damalige Mehrheit durchsetzen (Quelle).
Ab 1. August 2024 konnten trans*, inter*, nichtbinäre und agender Personen sich bei den Standesämtern für die Abgabe der erforderlichen Erklärung anmelden.
Drei Monate später, ab dem 1. November (in Bundesländern, in denen dies ein Feiertag war, ab dem 4. November) konnten die Erklärungen beim jeweils zuständigen Standesamt abgegeben werden.
Derzeit läuft eine auf Betreiben der schwarz-roten Bundesregierung vorgezogene Evaluierung des Gesetzes. Die Union, die von Anfang an erklärt hat, das Gesetz so bald wie möglich wieder abschaffen zu wollen, plant mutmaßlich starke Beschränkungen in der Selbstbestimmung (womöglich sogar die Abschaffung des Gesetzes und damit der rechtlichen Gleichstellung von trans*, inter*, nichtbinären und agender Personen).
Tatsächlich wäre eine Reform des Gesetzes notwendig, damit die bestehenden Benachteiligungen der Betroffenen abgeschafft werden.
Die Kritik der Betroffenen am Selbstbestimmungsgesetz wird auf dieser Webseite gut zusammengefasst.
Auf dieser Seite finden sich entsprechende Stellungnahmen von Organisationen.