Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist nun endlich hinter Gittern. Recht bald nach ihrem Haftantritt in einem Frauengefängnis wurde sie in ein Männergefängnis verlegt, in dem sie von jetzt an ihre Haftstrafe verbringen wird. 

Damit endet nicht nur ihre Flucht vor der deutschen Justiz, die sie nach Tschechien geführt hat, wo sie letztlich festgenommen wurde. Damit endet auch die immer wieder von Rechten (auch „christlichen“ Rechten) und Transfeind*innen vorgetragene Behauptung, dank des Selbstbestimmungsgesetzes könne Liebich ihre Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen – was angeblich eine Gefahr für die weiblichen Insassen dort darstelle.

Liebich hatte kurz nach ihrer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe über das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und ihren Vornamen von Sven in Marla-Svenja ändern lassen. Niemand hat ihr freilich abgekauft, dass sie tatsächlich trans* ist, dafür hat sie sich stets zu transfeindlich geäußert und bislang keinerlei Reue für ihre Transfeindlichkeit gezeigt. Allerdings können Menschen gleichzeitig trans und transfeindlich sein. 

Es wird – wahrscheinlich zu Recht – angenommen, dass es ihr nur darum ging, das Recht von trans*, inter*geschlechtlichen, nichtbinären und agender Personen auf geschlechtliche Selbstbestimmung anzugreifen und das Selbstbestimmungsgesetz der sog. Ampel sowie trans* Personen lächerlich zu machen. 

Inzwischen drängt Liebich übrigens darauf, sich in Anne Frank (!) Liebich umbenennen und ihren Geschlechtseintrag auf „nichtbinär“ ändern zu lassen. 

Es wurde oft gesagt, Liebich habe das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht, aber das stimmt nicht. Denn dazu hätte sie einen Vorteil erlangen müssen oder zumindest die Möglichkeit dazu haben müssen. Das aber ist (entgegen vieler Behauptungen) mit dem Gesetz gar nicht möglich.Es gibt keine Möglichkeit, das Selbstbestimmungsgesetz missbräuchlich zu nutzen.

Am Geschlechtseintrag hängen weit weniger Rechte als viele Menschen annehmen. Vor allem ist der Geschlechtseintrag kein magischer Türöffner, der beispielsweise trans* Frauen den Zutritt zu Frauentoiletten, Frauenumkleiden, Frauenduschen, Frauensaunen, Frauengefängnisses oder welcher Einrichtung speziell für Frauen oder welchem „Schutzraum“ auch immer öffnet. 

Behauptungen, Liebich habe sich durch einen vermeintlichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes die Möglichkeit erlangt, in ein Frauengefängnis zu gelangen und darum sei das Selbstbestimmungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht akzeptabel, waren immer nur eines: PR von Rechten (auch rechten sog. Christ*innen) und Transfeind*innen, sogenannten TERFs. Es wurde aufgegriffen, um das Selbstbestimmungsgesetz und damit das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*, inter*geschlechtlichen, nichtbinären und agender Personen anzugreifen. Um den Schutz von Frauen ging es dabei sicherlich nicht. Frauenrechte wurden nur für die eigene transfeindliche Agenda instrumentalisiert.

Liebich hat durch das Selbstbestimmungsgesetz keinerlei Vorteile oder Privilegien erlangt, sie konnte damit auch ihre Identität nicht verschleiern. Liebichs Flucht vor fast einem Jahr gelang nicht aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes, sondern weil sie trotz Ankündigung ihrer Flucht und trotz polizeilicher Überwachung vor Haftantritt fliehen konnte. Wem auch immer man dafür die Verantwortung geben möchte – das Selbstbestimmungsgesetz ist dafür nicht einmal im Ansatz verantwortlich gewesen. 

Und nun greifen die staatlichen Gesetze, die dafür sorgen, dass Liebich in ein Männergefängnis kommt. Denn das sächsische Justizvollzugsgesetz (Link) und die entsprechenden Verordnung (Link) sorgen dafür, dass Liebich ganz rechtmäßig in ein Männergefängnis kommt, um dort ihre Haftstrafe abzusetzen. Dafür muss nicht einmal die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens zurückgenommen werden. Liebich sitzt nun als Frau in einem Männergefängnis. 

Das ist übrigens keine grundsätzliche Entscheidung, dass trans* Frauen stets in ein Männergefängnis kommen, aber es ist eine individuelle Entscheidung unter Berücksichtigung aller Tatsachen. Das bedeutet, eine andere trans* Frau (insbesondere nach Abschluss der Transition) kann durchaus in ein Frauengefängnis kommen. Eine trans* Frau ist nach spätestens zwei Jahren Hormonersatztherapie übrigens von ihrer Kraft her auf etwa demselben Niveau wie eine cis Frau. Sie hat durch die Therapie insbesondere Muskelmasse verloren, im Schnitt etwa 20 %. 

Für trans* Frauen ist ein Männergefängnis übrigens ein gefährlicher Ort. Das zeigen verschiedene Berichte und Studien. Sie werden dort häufiger zu Opfern von Gewalt (auch sexualisierter Gewalt) als männliche Häftlinge. Trans* Frauen im Kontext Gefängnisunterbringung als Täterinnen zu sehen, ist eine Täter-Opfer-Umkehr. 

Wir sehen also: Das Selbstbestimmungsgesetz bietet kein Missbrauchspotential. Es bietet keine Vorteile. Es kann nicht missbraucht werden. 

Es ist darum auch nicht erforderlich, die Änderung ihres Geschlechtseintrags rückgängig zu machen. Auch wenn sie weiterhin eine Frau namens Marla-Svenja ist, ergeben sich daraus keine Vorteile oder Privilegien für sie. 

Die Änderung des Geschlechtseintrags (der übrigens nicht im Personalausweis vermerkt ist) hat nur wenige amtliche Auswirkungen, insbesondere:

  • Änderung des Geschlechtseintrags bei der Krankenversicherung
  • Änderung der Rentenversicherungsnummer, da der Geschlechtseintrag in der Nummer verschlüsselt ist
  • Wegfall der Wehrpflicht bei trans* Frauen (wobei es für viele Jahre aufgrund transfeindlicher Vorurteile ohnehin üblich war, trans* Frauen nicht einzuziehen, selbst wenn sie gewollt hätten)

Bei bestimmten Arbeit- oder Dienstgebern können sich durch den Geschlechtseintrag „weiblich“ Vorteile bei Beförderungen usw. ergeben. In Einzelfällen kann dann davon durchaus abgewichen werden, wenn etwa der Verdacht vorliegt, dass die Person gar nicht trans* ist (was bisher bundesweit m.W. nur in einem Fall, bei einer Polizistin, vermutet wird). 

Ganz besonders ist der vor Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und in der ersten Zeit von Rechten und Transfeind*innen befürchtete Ansturm auf eine Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich, um damit womöglich Vorteile zu erlangen, ausgeblieben. Tatsächlich liegt die Zahl der Änderungen von weiblich zu männlich deutlich höher als umgekehrt. 

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