Was unterscheidet eigentlich Baptist*innen-Gemeinden von landeskirchlichen Gemeinden?
Sind sich diese Gemeinden sehr ähnlich oder sind sie sehr verschieden voneinander?
Baptisten und landeskirchliche Gemeinden gehen beide aus der Reformation mit ihren drei Flügeln (Lutheraner, Reformierte, Täufer) hervor, wobei sich die Baptist*innen auf die Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts beziehen.
Kirchengeschichtlich geht der Baptismus allerdings eher aus der englisch-calvinistischen Reformation hervor. Die ersten Baptist*innen waren englische Dissenters, kongregationalistisch geprägte Separatisten, die aus England flüchten mussten und in Amsterdam Aufnahme fanden, wo sie 1609 ihre erste Gemeinde gründeten.
„Baptisten“ ist ursprünglich keine Selbstbezeichnung gewesen, sondern ein Spottname, mit dem sich die ersten Baptist*innen schwertaten (sie verwendeten eher Bezeichnungen wie „taufgesinnte Christen“ und nannten ihre Gemeinden „Evangelisch Taufgesinnte Gemeinden“ oder „Gemeinden gläubig getaufter Christen“), der aber schließlich zur Konfessionsbezeichnung wurde, die heute weltweit verwendet wird.
Es gibt zwischen Baptist*innen- und landeskirchlichen Gemeinden vor allem drei prinzipielle Unterschiede, nämlich:
- der Baptismus ist eine Gemeindebewegung,
- der Baptismus betont Freiwilligkeit und
- Baptist*innen taufen ausschließlich mündige Christ*innen.
Gemeindebewegung
Der wichtigste Unterschied zu den evangelischen Landeskirchen besteht darin, dass der Baptismus eine Gemeindebewegung ist.
Wir praktizieren eine Kirchenlehre, die sich Kongregationalismus nennt (und älter als der Baptismus ist). Im Kongregationalismus sind die Ortsgemeinden autonom und in keine kirchliche Hierarchie eingebunden. Jede Ortsgemeinde ordnet ihr geistliches und organisatorisches Leben selbst, es gibt keine übergeordnete Institution, keine Bischöfe, keinen Klerus.
Das höchste beschlussfassende Gremium im Baptismus ist die Gemeindeversammlung, der alle Mitglieder der Gemeinde angehören. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Auch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Gemeinden (Pastor*innen und Diakon*innen) sind in diesem Zusammenhang gewöhnliche Gemeindemitglieder ohne besondere Befugnisse, die für den Dienst in der Gemeinde freigestellt sind. Die Gemeindeversammlung gibt sich eine Gemeindeordnung, stimmt über Mitgliederangelegenheiten ab, wählt aus ihrer Mitte eine Gemeindeleitung, beruft Hauptamtliche (und kann sie auch wieder entlassen), bestimmt über die Finanzen usw.
Wie schon erwähnt, bilden die Pastor*innen keinen Klerus, sondern sind Gemeindemitglieder, die für ihren Dienst freigestellt sind und von der Gemeinde finanziert werden (und vom Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden ordiniert werden). Jede Aufgabe in der Gemeinde kann grundsätzlich von jedem Mitglied übernommen werden, das die Gemeinde dafür auswählt: Predigtdienste, Gottesdienstleitung, Abendmahlsfeiern, Taufen usw. Das ist unsere radikale Form des Priestertums aller Gläubigen, die weit über das hinausgeht, was in den evangelischen Landeskirchen gelebt wird.
Die Ortsgemeinden schließen sich zu einem Gemeindebund zusammen, der jene Aufgaben übernimmt, die eine einzelne Gemeinde nicht stemmen könnte, besonders die theologische und diakonische Ausbildung, die Ordination usw.
In Deutschland ist dies seit 1942 der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG), ein Zusammenschluss von Baptist*innen-Gemeinden, Brüdergemeinden und Elim-Gemeinden, wobei heute rund 80 % Baptist*innen-Gemeinden sind. Der Zusammenschluss der bekenntnisverwandten freikirchlichen Gemeindebünde erfolgte unter dem Druck des NS-Regimes, um der Auflösung bzw. Gleichschaltung zu entgehen.
Der BEFG ist gegenüber den Ortsgemeinden nicht weisungsbefugt. Er kann nur Empfehlungen geben. Einmal im Jahr tritt der Bundesrat zusammen, dem Delegierte aller zum Bund gehörenden Gemeinden angehören. An der Spitze des BEFG steht ein*e Präsident*in.
Der BEFG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit den evangelischen Landeskirchen staatskirchenrechtlich gleichgestellt. Pastor*innen im BEFG haben dieselben Rechte wie Pastor*innen der Landeskirchen.
Der BEFG gehört seinerseits zur Europäischen Baptistischen Föderation (EBF) und zum Baptistischen Weltbund (BWA). Außerdem gehört der BEFG zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), zur Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK).
Baptist*innen-Gemeinden bilden keine Kirche, sondern einen freikirchlichen Gemeindebund. Als „Kirche“ wird meist zum einen das örtliche Gemeindehaus (z. B. Kreuzkirche, Christuskirche, Kirche am Bahnhof, manchmal auch nach Personen benannt: Onckenkirche, Martin-Luther-King-Kirche o. ä.) bezeichnet, zum anderen die Gesamtheit aller Christ*innen, die Kirche Jesu Christi., als deren Teil wir uns sehen.
Fazit: Die Ortsgemeinden sind autonom und regeln ihre Angelegenheit selbständig. Hierin gleichen wir übrigens vielen anderen freikirchlichen Gemeindebünden (z.B. Mennoniten, Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Bund Freier evangelischer Gemeinden usw.)
Freiwilligkeit
Wie in allen traditionellen Freikirchen setzt die Mitgliedschaft in einer Baptist*innen-Gemeinde eine freiwillige Entscheidung voraus, die von keiner anderen Person wie etwa den Eltern getroffen werden kann. Dies ist eine Konsequenz aus dem reformatorischen „solus Christus“, „allein Christus“: Nur Christus kann Menschen zur Gemeinde der Gläubigen hinzufügen, die seinem Ruf zum Glauben folgen und sich auf das Bekenntnis ihres Glaubens taufen lassen.
Wer die Mitgliedschaft beenden möchte, kann dies in der Regel durch eine einfache Erklärung tun und muss dafür auch keine Gebühren bezahlen.
Auch bei den Finanzen gilt Freiwilligkeit als Prinzip; wir sind zwar berechtigt zum Kirchensteuereinzug, nutzen diese Möglichkeit aber nicht, sondern finanzieren uns durch Spenden unserer Mitglieder und Freund*innen. Wie viel gegeben wird, ist eine freiwillige Entscheidung.
Hervorgehoben wird auch die Freiwilligkeit bei der Mitarbeit.
Mündigentaufe (Glaubenstaufe)
Wahrscheinlich nehmen die meisten Menschen an, dass die Glaubenstaufe das ist, was Baptist*innen besonders ausmacht – aber tatsächlich ist es der Kongregationalismus. Dann kommt das Prinzip der Freiwilligkeit. Erst danach ist die Glaubenstaufe für uns zentral. Das entspricht auch der geschichtlichen Entwicklung im Baptismus: zuerst stand der Kongregationalismus, die Unabhängigkeit der Ortsgemeinde, im Fokus, ebenso die Freiwilligkeit, dann erst die Glaubenstaufe.
Baptist*innen taufen keine Säuglinge oder Kinder, sondern mündige Personen, die ihren Glauben an den dreieinigen Gott bekennen. In Deutschland sind es größtenteils Menschen ab 12–14 Jahren, die auf ihren eigenen Wunsch hin getauft und damit Mitglieder der Gemeinde werden. Die Taufe findet in der Regel durch Untertauchen statt (Immersionstaufe).
Bei einem Gemeindewechsel (oder Wiedereintritt) findet keine erneute Taufe statt. Auch in anderen Konfessionen mündig Getaufte werden nicht erneut getauft. Das gilt auch dann, wenn es sich um Lutheraner oder Katholiken handelt, die mündig getauft worden sind.
Die Glaubenstaufe beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und somit auf dem im vorigen Abschnitt genannten „allein Christus“, zudem auf dem „allein durch den Glauben“ und „allein durch die Schrift“. Wir finden in der Bibel die Glaubenstaufe am besten belegt. Den Glauben, der zur Taufe notwendig ist, sehen wir (im Gegensatz zu dem, was uns manchmal vorgeworfen wird), nicht als „Werk“, sondern als durch die Gnade Gottes bewirkt („allein durch die Gnade“), als Antwort des Menschen auf den Ruf Gottes.
Lange Zeit konnten ausschließlich mündig getaufte Personen Mitglieder der Gemeinden werden, aber immer mehr Gemeinden gehen dazu über, als Säuglinge oder Kinder getaufte Christ*innen aufzunehmen, ohne die Mündigentaufe von ihnen zu fordern. Wir achten die Gewissensfreiheit derer, die zwar die Lehre von der Glaubenstaufe akzeptieren, sich aber nicht erneut taufen lassen wollen.
Zusammenarbeit von Baptist*innen und Landeskirchen
Beispielsweise das Diakonische Werk, Brot für die Welt und die Deutsche Bibelgesellschaft werden gemeinsam von Landeskirchen und Freikirchen betrieben.
Die Gute Nachricht Bibel ist eine Bibelausgabe, an der neben landes- und anderen freikirchlichen (sowie katholischen) Mitarbeiter*innen auch Baptist*innen beteiligt waren.
Über die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) besteht eine Kanzel- und Verkündigungsgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Dies beinhaltet, dass Predigende aus evangelischen Landes- und Freikirchen ermutigt werden, in anderen evangelischen Kirchen Predigtdienste zu übernehmen.
Andere Baptist*innenbünde in Deutschland
Neben dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden gibt es in Deutschland auch noch andere Baptist*innen-Bünde. Ein assoziierter Mitgliedsbund im BEFG ist die International Baptist Convention (IBC). Ziel der IBC ist die Gründung internationaler und multikultureller Baptist*innen-Gemeinden vor allem in Großstädten.
Weitere Bünde sind zum Beispiel von Russlanddeutschen gepägt oder verstehen sich als „reformierte“ oder „altgläubige“ Baptisten. Diese Bünde sind oft sehr „bibeltreu“ und konservativ (und lehnen häufig jede Zusammenarbeit mit dem eher progressiven BEFG oder der IBC ab).