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Kopftuch und Schleier - FAQ
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Samstag, den 06. März 2010 um 15:49 Uhr

Darf man verschleierte Frauen fotografieren und die Fotos veröffentlichen?

Auf diese Frage gibt es zwei Antworten, eine rechtliche und eine moralische.

Zum rechtlichen Aspekt muß ich an einen (Fach-) Anwalt o.ä. verweisen, da ich keine Rechtsberatung vornehmen kann und will.

Es sei aber darauf hingewiesen, daß es in der Regel so ist, daß man eine verschleierte Frau nicht einfach so fotografieren kann. Das gilt auch dann, wenn sie mit Niqab oder Burqa komplett verschleiert ist, auch wenn das Gegenteil oft behauptet wird. Eine Gesichtsverschleierung hebt das Recht einer Person am eigenen Bild nicht auf. Sobald Bekannte der Person diese erkennen könnten, woran auch immer, ist das Recht am eigenen Bild geschützt.

Ausnahmen finden sich unter dem Stichwort "Einverständnis" und "Beiwerk". Natürlich kann eine verschleierte Frau ihr Einverständnis zur Fotografie und Veröffentlichung geben (Stichwort: Modell-Vertrag). Und wenn die verschleierte Frau nur zufällig als unvermeidliches "Beiwerk" auf einer Aufnahme eines anderen Motivs präsent ist, so stellt sich die Angelegenheit rechtlich auch anders dar. Abrer wie gesagt: Das Recht am eigenen Bild ist ein rechtliches Thema, Sie müssen hier ggf. Rechtsberatung einholen.

Es bleibt der moralische Aspekt. Es ist schlicht und ergreifend unmoralisch, ein Foto einer Person ohne deren Einverständnis zu machen bzw. zu veröffentlichen. Fotokünstlerische Ethik setzt das Einverständnis lichtbildernisch festgehaltener Personen voraus.

Zuletzt noch ein Hinweis auf den religiösen Aspekt: Manche Menschen haben ein religiös bedingtes Interesse, daß kein Bildnis von ihnen angefertigt wird. Dieses Interesse ist geschützt durch das Recht auf Religionsfreiheit. Wenn man annehmen kann, daß eine Person nicht möchte, daß ein Bildnis von ihr angefertigt wird - und im Falle gläubiger Muslime ist das Wissen um diese Thematik unter Europäern durchaus verbreitet -, dann ist die Anfertigung eines Bildnisses ein schwerwiegender Verstoß gegen ihre Religionsfreiheit.

 
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