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Kopftuch und Schleier -
FAQ
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 17:44 Uhr |
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Ist die Verschleierung einer Frau von der Religionsfreiheit gedeckt - auch die komplette Verschleierung?
Siehe dazu folgende Artikel in der Kategorie FAQ (Häufige Fragen) unseres Bereiches über die Religionsfreiheit:
Kurz zusammengefaßt: Ja, die Verschleierung einer Frau ist vom verfassungsgemäßen Recht auf freie Ausübung der Religion gedeckt. Einschränkungen sind nur in einem sehr engen Rahmen möglich.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 14:21 Uhr |