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Kopftuchdebatte
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In dieser Kategorie finden Sie Inhalte zur Kopftuchdebatte, also zu einem wichtigen Aspekt der Religionsfreiheit für Menschen muslimischen Hintergrundes.
Der Herausgeber ist der festen Überzeugung, daß muslimische Frauen das Recht zur ungestörten Ausübung ihrer Religion und zur kulturellen Selbstbestimmung haben, was sowohl das Tragen des Kopftuches, des längeren, Schulter bzw. Oberkörper bedeckenden Khimar, langer Umhänge wie Abaya oder Tschador als auch des Gesichtsschleiers ( Niqab) bzw. des Vollschleiers ( Burqa) beinhaltet, zu jeder Zeit und an jedem Ort, sei es privat oder öffentlich.
Dieser Bereich der Home Page www.molthagen.de wird nicht mehr gepflegt.
Auf der Webseite www.Burkaverbot.de bieten wir allerdings Inhalte an zum Thema Kopftuch & Burka, drohende und bestehende Verletzungen der Religionsfreiheit durch Einschränkungen oder Verbote für muslimische Frauen, ihre Religion durch das Tragen eines Kopftuches ( Hijab) oder einer Burka (Niqab) zu praktizieren.
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Religionsfreiheit -
Kopftuchdebatte
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 19:47 Uhr |
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Im Folgenden möchte ich Gründe aufführen, die aus meiner Sicht gegen Verbote von Schleiern wie Burqa, Niqab usw. sprechen.
Der wichtigste Grund ist natürlich der, daß die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes das Recht muslimischer Frauen schützt, ihre Religion auch dadurch auszuüben, daß sie sich gemäß ihrer religiösen Überzeugungen komplett verschleiern.
Immanente Einschränkungen der Religionsfreiheit gibt es, allen voran durch die negative Religionsfreiheit. Einschränkungen erfordern selbstverständlich, daß durch das Ausüben der Religion die Rechte Dritter in nicht hinnehmbarer Weise verletzt werden. In einem solchen Fall muß eine Abwägung der miteinander konkurrierenden Rechtsgüter erfolgen.
Mir ist kein Recht Dritter bekannt, das durch die komplette Verschleierung von Frauen grundsätzlich in so starkem Maße verletzt wird, daß die Verschleierung prinzipiell verboten werden müßte. Einwände beruhen meist auf "Glauben", auf Bauchgefühl, auf Hörensagen, auf Vermutungen - aber nie auf harten, nachprüfbaren Fakten, auf klaren Beweisen. Jeder Versuch, die Religionsfreiheit für komplett verschleierte Frauen außer Kraft zu setzen, wird auf Basis dieser "Glaubensaussagen" zu einem "Hexenprozeß".
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:52 Uhr |
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Religionsfreiheit -
Kopftuchdebatte
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Donnerstag, den 03. August 2006 um 14:01 Uhr |
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Bundesverfassungsgericht: Vor Gericht ist ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:59 Uhr |
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Religionsfreiheit -
Kopftuchdebatte
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Donnerstag, den 11. Mai 2006 um 12:15 Uhr |
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Auf der Home Page "Islam.de" des Zentralrates der Muslime in Deutschland versucht derzeit eine Muslima den Islam erklären, genauer die Pflicht, einen Vollschleier zu tragen ( Alles Burka oder was?). Dort heißt es gleich unter der Überschrift: "Die Vollverschleierung ist weder islamisch eine Pflicht noch gesellschaftlich geboten".
So weit, so schlecht; denn wie kann der kleine Zentralrat der Muslime in Deutschland, der nur einen Bruchteil der Muslime vertritt, sich anmaßen, eine solche Erklärung abzugeben?
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:57 Uhr |
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Religionsfreiheit -
Kopftuchdebatte
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Donnerstag, den 04. Mai 2006 um 11:53 Uhr |
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Nach Ostern kamen zwei junge muslimische Frauen mit " Burqa" zur Schule - und erhielten erst einmal ein 14tägiges Schulverbot. Pikanterweise strebt die betreffende Bonner Bertolt-Brecht-Schule die "Kopftuchfreiheit" an - das bedeutet hier aber nicht eine positive Freiheit, nämlich die Freiheit, ein Kopftuch zu tragen oder auch nicht, sondern eine negative Freiheit, also ein Verbot.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:58 Uhr |
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Religionsfreiheit -
Kopftuchdebatte
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Freitag, den 02. Dezember 2005 um 13:00 Uhr |
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Der baden-württembergische Landtag hat im Dezember 2005 nach erster Lesung über Gesetzesanträge beraten, die CDU und FDP sowie SPD eingebracht haben, um ein Verbot muslimischer Kopftücher an Kindergärten in kommunaler Trägerschaft durchzusetzen.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:59 Uhr |
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