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Moscheebau PDF Drucken E-Mail
Religionsfreiheit - FAQ zur Religionsfreiheit
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 17:59 Uhr

Ist der Bau islamischer Moscheen durch die Religionsfreiheit gedeckt? Was ist mit dem Minarett und dem Gebetsruf?

Selbstverständlich sind Bau und Betrieb einer Moschee durch die Religionsfreiheit gedeckt; Muslime haben das Recht, Moscheen zu errichten und sich in ihnen zu versammeln.

Christen sind darüber hinaus als Einzelpersonen und Kirchengemeinden (und ökumenische Vereinigungen) aufgefordert, sich für das Recht auf Religionsfreiheit auch dort einzusetzen, wo es um den Bau einer Moschee geht. Das bedeutet nicht, sich ausdrücklich für den Bau einer bestimmten Moschee einzusetzen, sondern sich regelmäßig für das Anliegen allgemeiner Religionsfreiheit stark zu machen und dabei auch die Selbstverständlichkeit zu betonen, Gebäude für die Nutzung zu religiösen Zwecken zu errichten.

Wo eine Moschee gebaut werden soll und sich Spannungen zwischen der angestammten Bevölkerung und der islamischen Gemeinde zeigen, sollten sich Christen als Moderatoren für einen Runden Tisch zur Verfügung stellen. Dabei ist es wichtig, trotz einer allgemein positiven Einstellung zum Bau von religiös genutzen Gebäuden in Bezug auf den geplanten Bau der Moschee eine neutrale Haltung zu bewahren, damit erfolgreich vermittelt werden kann. Nicht nur die Anliegen der islamischen Gemeinde und der Muslime sollen ausgesprochen werden können, sondern auch die der nichtmuslimischen Nachbarn. Etwaige Ängste sollte man nicht pauschal als Ausdruck von "Ausländerfeindlichkeit" oder "Islamophobie" unter den Teppich kehren, sondern ernst nehmen. 

Rechtspopulistischen und -extremistischen Vereinigungen, die sich durch Ausländer- und Muslimenfeindlichkeit auszeichnen (gesteuert von Kräften wie "Pax Europa", "Politically Incorrect" usw.), sollte man aber entschieden entgegentreten und einen bürgerlichen Widerstand ins Leben rufen.

Grundsätzlich kann in Deutschland nicht an jedem Ort ein Gebäude zur religiösen Nutzung (um-) gebaut werden. Es gelten bestimmte Vorschriften, die einzuhalten sind. 

Wo die Vorschriften es erlauben, ist auch der Bau eines Minaretts zulässig, ebenso der Gebetsruf (adhan) durch den Vorbeter (muezzin) wenigstens zu bestimmten Anlässen (etwa Freitagsgebet). 

Grundsätzlich kann die Tatsache, daß in vielen islamischen Ländern die Christen Einschränkungen in der Religionsfreiheit unterliegen, nicht mit einer Einschränkung der Religionsfreiheit für Muslime in Deutschland aufgerechnet werden - zumal ja eine nicht so kleine Zahl der Muslime hierzulande nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sondern auch deutschstämmig ist.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:51 Uhr
 
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