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Komplett verschleiert PDF Drucken E-Mail
Religionsfreiheit - FAQ zur Religionsfreiheit
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 17:36 Uhr

Ist es von der Religionsfreiheit gedeckt, wenn muslimische Frauen sich komplett verschleiern? Ist das nicht schon aufgrund von Sicherheitsinteressen problematisch? Es weiß doch niemand, wer sich hinter dem Schleier verbirgt und ob diese Person möglicherweise etwas Verbotenes vorhat!

Wissen wir überhaupt, wem wir jeweils auf der Straße, auf dem Marktplatz, im Treppenhaus begegnen? Wir leben doch in einer Gesellschaft, in der viele Menschen anonym bleiben. Ich denke, daß der Gesichtsschleier uns heftig mit dieser Tatsache konfrontiert - und darum eine so heftige Reaktion auslöst. Die allgemeine Anonymität unserer Gesellschaft wird am Beispiel komplett verschleierter Frauen besonders deutlich. Ich denke, wir übertragen eine allgemeine, eher diffuse Angst vor dem Unbekannten in unserer Nachbarschaft auf die komplett verschleierte Frau, weil sie so eine wunderbare Projektionsfläche unserer Befürchtungen in Bezug auf all die Menschen, die uns täglich begegnen und die wir überhaupt nicht kennen - bis hin zum völlig unbekannten Nachbar im anonymen Wohnblock - abgibt. 

Hinzu kommt meiner Meinung nach, daß uns die komplett verschleierte Frau an eine Sehnsucht erinnert, die als verdrängtes Persönlichkeitsmerkmal, das so gar nicht zu unserem Selbstbild paßt, in unserem Unbewußten wohnt - einer Sehnsucht nach einem starken, gewissen, unerschütterlichen Glauben. Ähnlich wie Homophobe nicht Angst vor dem Schwulen haben, sondern vor eigenen unterdrückten und unbewußten Persönlichkeitsmerkmalen, ist es oft auch mit unserer Angst vor komplett verschleierten Frauen. Ihr Schleier steht für einen festen Glauben, den wir so gerne hätten, der aber nicht unserem Selbstbild entspricht.

Ansonsten gilt natürlich auch hier, daß der Gesichtsschleier von der Religionsfreiheit gedeckt ist:

Ein einzelner Muslim oder eine Gruppe von Muslimen hat das Recht, frei eine Glaubensüberzeugung zu bilden, nach der das Tragen eines Gesichtsschleiers für Frauen wünschenswert, empfohlen oder vorgeschrieben ist. Sie dürfen dafür frei einstehen und ebenso frei dafür werben - und natürlich dürfen sich muslimische Frauen aufgrund dieser Glaubensüberzeugung komplett verschleiern. Das würde sogar dann gelten, wenn sie mit dieser Glaubensüberzeugung ausdrücken wollten, daß sie unfrei, rückständig und unterdrückt sind, sich nicht integrieren wollen und einer bestimmten religiös begründeten politischen Überzeugung anhängen. Es darf nur niemand gezwungen werden, dieser Glaubensüberzeugung zuzustimmen bzw. als Frau, sich aufgrund dieser Glaubensüberzeugung komplett verschleiern zu müssen. Außerdem darf mit dem Gesichtsschleier keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer verbunden sein. 

Aber ich sehe auch nicht, wo der Gesichtsschleier eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer darstellt - und nein, ich bin nicht etwa blind. Aber einer kleinen Zahl von gewaltbereiten islamischen Extremisten steht eine große Mehrheit von fundamentalistischen Muslimen und Islamisten gegenüber, die nicht gewaltbereit sind. Die Mehrheit der komplett verschleierten Frauen ist nicht gewaltbereit, und die Zahl der Terrorakte oder Verbrechen, die unter dem Schutz eines Schleiers begangen sind, ist sehr gering. Natürlich kann man die Einzelfälle aufbauschen - aber die Wahrscheinlichkeit, in Europa Opfer eines wie auch immer gearteten Verbrechens, das unter dem Schutz des Schleiers ausgeführt wird, zu werden, ist verschwindend gering. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Verbrechens ohne Beteiligung eines Schleiers zu werden, ist um ein Vielfaches höher. Wer aus welchem Grund auch immer unerkannt bleiben möchte, hat dazu auch ohne Schleier so viele Möglichkeiten, daß die Verwendung eines Schleiers geradezu unsinnig ist und mehr die Dummheit eines solchen Täters verrät als seine Gerissenheit.

Zum Thema Sicherheit wird immer wieder angeführt, daß man ja nicht wissen kann, wer sich unter einem Schleier befindet. Personenkontrollen seien nur möglich, wenn die komplett verschleierte Frau ihren Schleier hebt, und Überwachungskameras seien sinnlos. Nun, Personenkontrollen und vor allem Überwachungskameras kann man auch anders austricksen -. und sehr viel leichter als mit einem Schleier. Das gilt natürlich auch für Schülerinnen, die bei Prüfungen schummeln wollen. Glaubt wirklich irgend jemand, ein junges Mädchen nimmt die Mühe auf sich, sich tagsaus, tagein von Kopf bis Fuß zu verschleiern, nur um ab uznd an bei Klassenarbeiten oder Prüfungen zu schummeln? Dazu gibt es weit einfachere Methoden als eine komplette Verschleierung. Alles in allem ist der Schleier eine recht unsichere und aufwendige Methode, um Sicherheitsmaßnahmen zu unterlaufen. 

Unter dem Stichwort "Öffentliche Ordnung" faßt man seit eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die "Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird", als da sind Anstand (Umgangsformen) und Sitte (und nicht etwa Sitten), Moral, religiöses Empfinden und die Störung der Totenruhe. Der Anstand gebietet in der Öffentlichkeit vor allem ein nicht schamloses Auftreten - und diesem Gebot widerspricht die komplette Verschleierung einer Frau gewiß nicht. Die Sitte bezieht sich vor allem auf das korrekte Verhalten zwischen Angehörigen verschiedener Geschlechter - auch hier ist die komplett verschleierte Frau nicht "unsittlich". Die Moral bezieht sich eher auf den rechtlichen Umgang von Personen miteinander, daß man also das Recht achtet und niemand Opfer eines Unrechts wird. Eine komplett verschleierte Frau ist natürlich nicht "unmoralischer" als eine unverschleierte Frau, und der Schleier beeinträchtigt den moralischen Umgang zwischen verschiedenen Personen nicht. Das allgemeine religiöse Empfinden ist ebenso wenig vom Schleier beeinträchtigt - immerhin kennt auch die judäo-christliche Tradition wie auch die griechisch-römische Tradition die Verschleierung der Frau -, und das gilt dann schließlich auch für die Totenruhe, die von einem Schleier nicht gestört wird.

Auch Beeinträchtigungen der Gesundheit sind nicht zwangsläufig zu erwarten, wenn eine Frau sich komplett verschleiert. Es ist m.W. nicht einmal erwiesen, daß eine komplett verschleierte Frau am Steuer eines Kraftfahrzeuges mit größerer Wahrscheinlichkeit einen Unfall verursachen wird als eine nicht verschleierte Person; trotzdem würde ich ebenso wenig zu einer kompletten Verschleierung am Steuer raten wie zu hohen Absätzen oder auch nur losem Schuhwerk.

Schließlich sind auch die Grundrechte und -freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt, wenn eine Frau sich komplett verschleiert. 

Letztlich bleibt die Feststellung, daß die komplette Verschleierung nicht die Grenzen der Religionsfreiheit übersteigt. Es mag Situationen geben, wo das Recht, sich aus religiösen Gründen komplett zu verschleiern, ganz oder teilweise aufgehoben werden muß, wenn ein anderes Recht schwerer wiegt, etwa bei Personenkontrollen durch hierzu berechtigte Personen, aber eine grundsätzliche Verweigerung des Rechts, sich aus religiösen Gründen zu verschleiern, ist rechtlich m.E. nicht haltbar.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:50 Uhr
 
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