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Baden-Württemberg führt 2006 Gesinnungsprüfung für Muslime ein, die sich einbürgern lassen wollen - Generalverdacht gegen Muslime, sich nicht tatsächlich zur demokratischen Grundordnung zu bekennen
Baden-Württemberg unterwirft ab 2006 nahezu alle Muslime, die sich einbürgern lassen wollen, einer Gesinnungsprüfung. Betroffen sind Muslime aus den 57 Mitgliedsstaaten der Islamischen Konferenz.
Hintergrund dieser diskriminierenden Aktion des CDU-geführten Innenministeriums sind Zweifel, daß das Bekenntnis einbürgerungswilliger Muslime zur demokratischen Grundordnung auch ihrer tatsächlichen Einstellung entspricht. Darum sollen die Muslime intensiv befragt werden, unter Verwendung eines Kataloges mit 30 Fragen, etwa zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, zur Religionsfreiheit, aber auch zu den Terroranschlägen vom 11.9.2001 in den USA - und damit wohl letztlich zur Haltung gegenüber den Vereinigten Staaten.
Das Innenministerium verweist in diesem Zusammenhang auf eine Umfrage des Zentzralinstitutes Islam-Archiv (Soest/Ts.), nach dem 21 % der Muslime in Deutschland der Auffassung seien, das Grundgesetz sei nicht mit dem Koran vereinbar. Daß diese Untersuchung nicht ergibt, ob diese Muslime nun eher dem Koran oder aber dem Grundgesetz zuneigen - oder welche Passagen des Grundgesetzes denn eigentlich nicht mit dem Koran vereinbar wären -, und welche Lösung die Muslime für diese Unvereinbarkeit sehen, spielt dabei für das Innenministerium anscheinend ebenso wenig eine Rolle wie die Tatsache, daß eine deutliche Mehrheit von 79 % der Muslime in Deutschland Grundgesetz und Koran für vereinbar halten. Ob viel mehr als 79 % der Nichtmuslime in Deutschland das Grundgesetz mit ihrer jeweiligen Weltanschauung oder Ideologie vereinbar halten? Immerhin ist auch das baden-württembergische Kopftuchverbot für Lehrerinnen und bald auch Erzieherinnen kaum mit der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit vereinbar.
Auch viele Christen werden der Überzeugung sein, daß die eine oder andere Passage des Grundgesetzes nicht mit der Bibel übereinstimmt - so werden sich die meisten Freikirchler etwa gegen den konfessionellen Religionsunterricht wenden (Art. 7 Abs. 3 GG) oder gegen die Kirchensteuer (Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 6 WeimVerf). Pazifistische Christen aus Landes- und Freikirchen werden sich gegen die Wehrpflicht und andere Dienstverpflichtungen wenden (Art. 12a GG). Nicht wenige fundamentalistische Christen haben freilich auch Probleme mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG). - Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich - was in Baden-Württemberg freilich längst abgerschafft wurde, weil muslimischen Lehrerinnen und Erzieherinnen das Kopftuch verboten wird, aber nicht etwa christlichen Lehrern und Erziehern etwa ein Kreuz -, und niemand darf wegen seines (muslimischen) Glaubens oder auch seiner Herkunft (aus einem der Mitgliedsstaaten der Islamischen Konferenz) benachteiligt werden, was nun auch abgeschafft wird, wenn Muslime aus einem dieser Länder bei der Einbürgerung aus keinem anderen Grund als dem ihres Glaubens und ihrer Herkunft einer intensiven Befragung aufgrund von pauschalen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue erheblich benachteiligt und diskriminiert werden.
Man sollte freilich nicht vergessen: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist, von einzelnen Artikeln abgesehen, keine unveränderliche Größe. Im Grundgesetz gab es, gibt es und wird es immer Veränderungen geben. Es ist das Recht eines jeden Bürgers, sich demokratisch in Veränderungsprozesse einzubringen (vgl. Art. 79 GG "Änderung des Grundgesetzes"), und die Wahrnehmung dieses Rechtes zu behindern, ist in höchstem Maße verfassungsfeindlich.
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