| Mein Hamster ist gestorben.
Darf ich ihn im Garten beerdigen? | |
| Ja. Hamster fallen nicht unter das Tierkörperbeseitigungsgesetz,
so daß ein verendeter Hamster im Garten begraben werden darf.
Für Kleintiere gilt das Abfallbeseitungsgesetz, so daß
man diese im Prinzip auch in die Mülltonne(!) geben
dürfte. Wer keine Möglichkeit hat, den Hamster zu begraben, kann den Hamster verbrennen lassen. Wir haben uns an Pax Animalis gewandt, die an mehreren Stellen in der BRD zu finden sind. Für welchen Weg man sich schließlich entscheidet, ist Ansichtssache. Aber wenn man sein Tier liebt, wird man es ihm ermöglichen, sein Leben in Würde zu beenden ihm ein ordentliches Begräbnis geben. | |
| Ich bin noch nicht 16. Brauche ich eine
Erlaubnis, wenn ich einen Hamster kaufen
möchte? | |
| Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen
ohne Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten, das sind meistens die
Eltern, keinen Hamster (oder ein anderes Tier) kaufen. Genehmigen
die Eltern den Kauf eines Hamsters nicht, muß der Verkäufer
ein verkauftes Tier wieder zurücknehmen und den Kaufpreis
erstatten. Um Ärger zu vermeiden, nimm also entweder Deine
Eltern mit oder laß' Dir von ihnen eine schriftliche Erlaubnis
geben. | |
| Ich habe gehört, daß es auch in meiner
Eigentumswohnung verboten sein kann, einen
Hamster zu halten. Stimmt das? | |
| Im Prinzip ja - aber so einfach ist das nicht. Ein generelles Verbot
der Haltung von Hamstern in der Eigentumswohnung kann wirksam nur
vertraglich durch einen einstimmigen Beschluß der
Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit
reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus (OG Stuttgart,
Az: 8 W 8/82). Zulässig ist jedoch ein Beschluß der
Wohnungseigentümer, der die Tierhaltung in der Eigentumswohnung
auf eine vertretbare Zahl begrenzt (OLG Frankfurt, Az: 11 W 142/87). | |
| Darf ich in einer
Mietwohnung Hamster halten?
| |
| "Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung
enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die
üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen.
Die Heimtierhaltung gehört heute zur allgemeinen
Lebensführung und zum vertragsgemäßen Gebrauch der
Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen
eintreten (AG Offenbach, Az: 34 C 705/85; AG Schöneberg, Az: 8 C
11/91;AG Friedberg, Az: C 66/93; AG Heidelberg, Az: 20 C 72/92). Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Kleinnagern wie Goldhamstern (AG Hannover, Az: 11 C 393/79; AG Aachen; Az: 6 C 500/88; AG Köln Az: 205 C 130/83). Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen (BGH, Az: VIII ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus, noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mieter führen könnten. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht zur Haltung eines Goldhamsters keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Goldhamstern eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfriede bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden (OLG München, Az: 5 U 7178/89), oder wenn Einstreumaterial mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird (LG Berlin, Az: 64 S 17/93). Soweit denkbar ist, daß gebrauchte Käfigeinstreu riecht, ist diese ordnungsgemäß zu entsorgen, so daß hierdurch keine Hausmitbewohner belästigt werden. So stellt es nach der Rechtsprechung (AG Hamburg, Az: 44 C 3/81) aber keine Belästigung der anderen Mitbewohner dar, wenn das riechende Käfigeinstreu in einer Plastiktüte verpackt im Mülleimer entsorgt wird." So ist der exakte Wortlaut im Gesetz. Also - ja. :) | |
| In meinem neuen
Mietvertrag steht, daß ich für
die Haltung von Haustieren die schriftliche Genehmigung meines
Vermieters brauche. Nun bin ich im Besitz eines Zwerghamsters.
Benötige ich auch für den Zwerghamster diese
Genehmigung? | |
| Da die schriftliche Genehmigung in Deinem Mietvertrag ausdrücklich
verlangt wird, würde ich in jedem Fall erst noch einmal mit dem
Vermieter Rücksprache halten und mich erkundigen, ob Du Deinen
Zwerghamster ohne Probleme halten darfst. Wenn Du ihn über die
Haltungsbedingungen usw. informierst wird er sicherlich nichts dagegen
haben. |