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Utrecht: Kein Arbeitslosengeld bei Gesichtsschleier PDF Drucken E-Mail
Religionsfreiheit - Kopftuchdebatte
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Freitag, den 14. Oktober 2005 um 10:25 Uhr

Niederländische Stadt will Frauen mit Gesichtsschleier kein Arbeitslosengeld bezahlen - Schleierverbot an "sicherheitsrelevanten" Plätzen? - Schleierverbot als Mittel zur Gleichberechtigung?

Wie verschiedene Quellen derzeit (im Oktober 2005, MM) berichten, sollen im niederländischen Utrecht jene Frauen, die sich weigern, für ein Vorstellungsgespräch die Burqa (Schleier mit Gesichtsbedeckung) abzulegen bzw. gegen ein einfaches Kopftuch zu tauschen, in Zukunft kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.

Darüber hinaus soll es in den Niederlanden Überlegungen geben, den Gesichtsschleier zwar nicht vollständig aus der Öffentlichkeit zu verbannen, aber doch für gewisse sicherheitsrelevante Bereiche wie Flughäfen, öffentlichen Nahverkehr und Behörden ein Verbot zu erlassen.  

Die eher linksorientierte Online-Zeitschrift Telepolis - die annimmt, mit dem Verbot der recht seltenen Burqas solle herausgefunden werden, ob sich solche Kleidungsvorschriften rechtlich durchsetzen und somit "unerwünschte Manifestationen einer Kultur und Religion aus dem öffentlichen Leben" verdrängen lassen - schreibt dazu in einem Kommentar:

" Burka und Kopftuch sind freilich nicht nur religiöse Symbole, sondern sie dokumentieren auch die Macht der Männer in der Öffentlichkeit über die Frauen (...) Burkas, bei denen man nur noch die Augen einer Frau sieht, stellen tatsächlich auch eine Vermummung oder Maskierung dar, die nicht nur aus erkennungsrechtlichen oder sexuellen Zwecken in den westlichen Gesellschaften nur ausnahmsweise geduldet wird. Zu einem offenen Umgang gehört auch, dass die Mitmenschen sich offen gegenübertreten und sich nicht, aus welchen Gründen auch immer, verstecken. Einfach unter Gesichtspunkten der Liberalität und Religionsfreiheit jedes Vorgehen gegen das Tragen von Burkas zu verurteilen, ist daher aus mehreren Gründen falsch, wozu auch die Gleichberechtigung der Geschlechter gehört, die in weiten muslimischen Kreisen auch mit den Kleidungszwängen für Frauen verhindert wird".

Quelle: www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21140/1.html 

Die Darstellung von Telepolis enttäuscht - Burqas und jede Form eines Gesichtsschleiers stellen nicht einfach nur männliche Machtsymbole dar und verhindern auch nicht an sich eine Gleichberechtigung der Geschlechter. Viele muslimische Frauen tragen freiwillig einen Gesichtsschleier, ohne sich deswegen als unterdrückt zu empfinden. Nicht wenige empfinden es gerade als einen Ausdruck ihrer Selbstbestimmung, einen Schleier tragen zu dürfen - einige Frauen sollen den Gesichtsschleier sogar gegen den Wunsch ihrer Familie bzw. ihres Mannes tragen, als Ausdruck ihrer persönlichen Identität. Das in unserem Kulturkreis verbreitete Bild, daß jede muslimische Frau ihr Kopftuch, ihren Schleier oder auch ihre Burqa nur unfreiwillig trägt, ist wohl eher davon getragen, daß die überwiegend negative Meinung über das "alte" christliche Kopftuch, das heute weitestgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden ist, auf die muslimischen Frauen übertragen wird. Man schließt von sich auf andere - und das kann nicht gutgehen.

Die Freiheit, einen Schleier zu tragen, hat nicht nur etwas mit Religionsfreiheit zu tun, sondern auch mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehört auch das Recht, sich in der Öffentlichkeit unter einem Kopftuch oder hinter einem Schleier zu verstecken. Es gibt kein wie auch immer geartetes Recht, jedem Menschen ins Gesicht oder auch in die Augen schauen zu dürfen, wenn er oder sie dies nicht will. Ich bin überzeugt, daß ein offener Umgang auch dann möglich ist, wenn man das Gesicht des Gegenübers nicht sehen kann - allerdings greife ich hier auch auf meine Erfahrungen als Gesichtsblinder (Prosopagnostiker) zurück, für den das Gesicht eines Gegenübers nicht mehr ein blinder Fleck ist, und für den gewissermaßen jeder Mensch einen Schleier trägt, auch wenn dieser nur in meinem Kopf existiert, der nicht nur das Wiederkennen der Person anhand des Gesichtes, sondern auch das Erkennen und Deuten jeglicher Mimik unmöglich macht. Aufgrund dieser Erfahrung weiß ich: Es geht. Ein offener Umgang ist auch dann möglich, wenn das Gesicht hinter einem Schleier verborgen bleibt.

Das Recht eines Menschen auf freie Selbstbestimmung muß gewahrt bleiben - auch wenn es sich um eine muslimische Frau handelt, die ein Kopftuch, einen Schleier tragen will. Es gibt auch kein wie auch immer geartetes Recht, unsere westliche und historisch gewachsene Ablehnugn des Kopftuches auf muslimische Frauen übertragen zu dürfen, so daß wir ein Recht hätten, sie vom Kopftuch zu "befreien". Das ist gerade kein Kampf für Gleichberechtigung, sondern Mißachtung der Freiheit zur Selbstbestimmung und der Würde des Menschen.

Hiermit soll nicht gesagt sein, daß es keine Frauen gibt, die unter den Schleier gezwungen werden. Solche Frauen gibt es, und ihr Leiden ist eine Tatsache. Ein allgemeines Schleier- oder Kopftuchverbot ist jedoch keine Lösung; denn es wird allenfalls dazu führen, daß nicht nur die Kopftücher und die Schleier, sondern auch die Frauen aus der Öffentlichkeit verschwinden, in ihre Wohnungen eingesperrt werden. Wir werden diesen Frauen damit also keinen Gefallen tun, aber die Frauen bestrafen, die ihr Kopftuch oder ihren Schleier freiwillig tragen und dazu auch jedes Recht haben.

Nicht zuletzt sei auch darauf hingewiesen, daß es einem unzulässigen Generalverdacht entspricht, wenn man alle verschleierten Frauen von "sicherheitsrelevanten" Plätzen und Orten verbannt. Nur eine Minderheit verschleierter Frauen stellt überhaupt ein "Sicherheitsrisiko" dar - und diese würden bei einem Atentat wohl eher versuchen, möglichst nicht aufzufallen, also gerade keinen Schleier zu tragen. Ein solches Verbot wäre also nicht nur ein unangemessener Generalverdacht, sondern auch weitgehend wirkungslos. Es kriminalisiert aber eine Gruppe von Menschen, ohne daß sie sich schuldig gemacht hätten.

Zuletzt sei auch noch einmal auf die Religionsfreiheit hingewiesen: Sie beinhaltet selbstverständlich auch das Recht, in Fragen der Kleiderordnung dem persönlichen Glaubensbekenntnis zu folgen, auch ohne daß sich Nichtmuslime eine Deutungshoheit über das, was der persönliche Glaube verlangt, anmaßen, wie es leider manchmal geschieht. Gerade die Christen sollten nicht vergessen, daß das Kopftuch auch bei uns noch in jüngster Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt hat und in vielen Teilen der Welt noch heute spielt, im Gottesdienst wie auch im Alltag. Wo das Kopftuch aus dem Gottesdienst und aus dem Alltag verschwunden ist, gab es dafür sicherlich gute Gründe - es ist aber fraglich, ob diese auch geeignet sind, um sie muslimischen Frauen überzustülpen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 14:01 Uhr
 
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