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Religionsfreiheit - FAQ zur Religionsfreiheit
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 17:32 Uhr

Der Islam ist doch nicht nur eine Religion, sondern eher eine politische Ideologie. Warum sollte für die Angehörigen des Islam die Religionsfreiheit gelten?

Unter Religionsfreiheit haben wir im ersten Absatz gesehen, daß es unmöglich ist, Religion allgemeinverbindlich zu definieren und sie gegen andere Bereiche des Lebens eines Einzelnen oder einer Gemeinschaft abzugrenzen. Das gilt auch für den Lebensbereich "Politik" bzw. "Ideologie". 

Ein kleines Beispiel anhand des Baptismus, dem der Verfasser dieser Zeilen angehört, soll das verdeutlichen: Als Baptist trete ich aufgrund meiner Glaubensüberzeugungen für die Trennung von Staat und Kirche/Religion ein und für die allgemeinen Menschenrechte. Hier überschneiden sich jeweils eine religiöse Überzeugung und eine politische Überzeugung. Habe ich diese politischen Überzeugungen aufgrund meiner religiösen Überzeugungen, oder habe ich meine religiösen Überzeugungen aufgrund meiner politischen Überzeugungen? Bin ich für die Trennung von Staat und Kirche/Religion und für die Menschenrechte, weil ich Baptist bin, oder bin ich Baptist, weil ich für die Trennung von Staat und Kirche/Religion und für die Menschenrechte bin? Hier lassen sich die religiösen Überzeugungen nicht von den politischen Überzeugungen trennen. Dennoch fordere ich mit Hinweis auf die Religionsfreiheit das Recht, mir diese politisch-religiösen Überzeugungen frei bilden, dafür eintreten und dafür werben zu dürfen. 

Etwas heikel ist dabei die Tatsache, daß die Forderung nach der Trennung von Staat und Kirche/Religion heutzutage zwar populär ist, aber nicht mit der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmt - wir haben hier nämlich, anders als in den USA, in Frankreich oder der Türkei, keinen laizistischen Staat, sondern einen weltanschaulich neutralen Staat, der aber nicht zuletzt aufgrund seiner im Grundgesetz verankerten "Verantwortung vor Gott" verpflichtet ist, das von religiösen bzw. weltanschaulichen Überzeugungen beeinflußte Leben seiner Bürger nicht nur zu schützen, sondern zu fördern. Man muß sich schon fragen, ob die Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche/Religion nicht genau diesem in der Verfassung verankerten Ziel des Staates zuwiderläuft, sie also letzten Endes verfassungsfeindlich ist?

Natürlich würde diese Frage von kaum jemandem ernsthaft mit einem "Ja" beantwortet werden, aber die Tendenz ist klar: Mit meinem Einsatz für die allgemeine Religionsfreiheit und vor allem für die Trennung von Staat und Kirche/Religion sprenge ich die Grenzen reiner Religion, hole den Lebensbereich der Politik mit ins Boot und fordere dafür Religionsfreiheit. 

Dieses Recht, die Politik mit ins Boot zu holen, hat natürlich auch ein jeder Muslim - er muß nicht nur nicht unpolitisch sein, sondern er darf Religion und Politik miteinander verbinden. Die Grenze für die Religionsfreiheit ist hier nicht, ob irgend etwas Politisches mit der Religion verbunden ist, sondern ob damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer verbunden ist.

Dies ist in Bezug auf den Islam nicht der Fall, und damit genießt auch ein politischer Islam oder Islamismus den Schutz der Religionsfreiheit - solange er sich an die Spielregeln der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung hält. Ob er das tut oder nicht, können freilich nur die Organe des Staates - vor allem die Gesetzgebung und die Redchtsprechung - "im Namen des Volkes" feststellen. Ansonsten gilt stets die Unschuldsvermutung - und damit das Prinzip der Religionsfreiheit.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 13:46 Uhr
 
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