|
FDP-Generalsekretär Christian Lindner hat jüngst eine Gleichstellung der Religionsgemeinschaften, eine Änderung des Staatskirchenrechts in ein Religionsverfassungsrecht und - als Konsequenz - eine Art Kirchensteuer für Muslime angeregt (siehe hier für eine Pressemitteilung der FDP).
Dahinter scheint der Gedanke zu stecken, daß die Kirchensteuern eine Art finanzieller Segen des Staates für die Kirchen sei, der anderen Religionsgemeinschaften vorenthalten werde, was freilich höchst ungerecht wäre.
Tatsächlich handelt es sich bei der Einziehung der Kirchensteuern aber um eine staatliche Dienstleistung, die der Staat sich auch bezahlen läßt, indem er eine Aufwandsentschädigung einbehält.
Und bei weitem nicht alle Religionsgemeinschaften, die berechtigt wären, Kirchensteuern einziehen zu lassen, nehmen diese Dienstleistung auch in Anspruch. Die meisten Freikirchen etwa verzichten auf die ihnen im Prinzip zur Verfügung stehende Möglichkeit der Finanzierung und setzen auf freiwillige Zahlungen ihrer Mitglieder (die allerdings bei Körperschaften des öffentlichen Rechts steuerlich bis zur theoretischen Höhe der Kirchensteuern diesen gleichgestellt, also nicht nur einfache Spenden sind, da sie das zu versteuernde Einkommen mindern).
Persönlich würde ich den Religionsgemeinschaften und dem Staat empfehlen, sich von der Kichensteuer zu lösen und das Prinzip freiwilliger Zahlungen an die Religionsgemeinschaft an deren Stelle zu setzen.
Dabei könne man diese Zahlungen auch ganz oder teilweise als Sonderausgaben betrachten, die von den Einkünften abgezogen würden. Was über die zulässigen Sonderausgaben gegebenfalls hinausginge, wäre wiederum als Spende zu bewerten. Damit entspräche der steuerliche Vorteil dem der jetzigen Kirchensteuer und auch der Sonderregelung für Mitglieder von Freikirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Gerade im Hinblick auf Religionsgemeinschaften, die nicht so starr organisiert sind wie die meisten christlichen Kirchen und beispielsweise keine Mitgliederlisten führen - und hier ist nicht zuletzt an islamische Gemeinden zu denken -, wäre eine Abschaffung der bisherigen Kirchensteuer und die Einführung freiwilliger Zahlungen von Vorteil.
Lindner sollte seinen Vorschlag also konsequent weiterdenken und im Hinblick auf die Kirchensteuer Pläne für deren Ablösung durch eine steuerlich begünstigte Praxis freiwilliger Zahlungen entwickeln.
Überhaupt sollte man - nicht nur bei der FDP - darüber nachdenken, ob sich bei den Freikirchen etablierte und bewährte Modelle der Beziehungen zum Staat nicht als Schablone für ein modernes Religionsverfassungsrecht - als weltanschauliuch neutraler Nachfolger eines Staatskirchenrechts - verwenden lassen. Dies könnte auch neue Wege bereiten hin zu einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche, die für Deutschland mehr als wünschenswert wäre.
Offen bleibt nämlich nachwievor eine andere Baustelle, nämlich die Möglichkeit für Muslime, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Auch hier muß der Staat einen weltanschaulich neutralen Weg finden, der es ermöglicht, alle Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln - seien es die beiden Großkirchen, die kleineren Freikirchen, die muslimischen Gemeinden und alle anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Es ist meine Überzeugung, daß auch hier die Freikirchen, von denen viele Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, wieder für ein allgemein gültiges Modell Pate stehen können. Leider wird dieses Modell zu oft übersehen, weil man geradezu verbissen versucht, die beiden Großkirchen als Schablone zu verwenden und die Muslime diesen gleichzustellen.
|
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.