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Aktuelles zur Christenverfolgung PDF Drucken E-Mail
Blog - Religionsfreiheit
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 11:23 Uhr

Seit einiger Zeit werden von Fachleuten neue Zahlen für die Benachteiligung, Diskriminierung und Verfolgung von Christen sowie für Todesopfer der Christenverfolgung genannt.

So werden Experten zufolge nicht rund 200, sondern 100 Millionen Christen wegen ihres Glaubens verfolgt, und pro Jahr sterben weltweit nicht bis zu 175.000 Christen wegen ihres Glaubens, sondern nur rund 16 - 20.000 Christen.

Wenn ich die wenigen Veröffentlichungen, die ich dazu gelesen habe, richtig verstehe, so sind die Differenzen zu den bisher verwendeten Zahlen vor allem mit vier Faktoren zu begründen:

Erstens liegen mittlerweile bessere, zuverlässigere Zahlen und Bewertungen vor. Es muß weniger geschätzt oder hochgerechnet werden, und es kommt seltener vor, daß der gleiche "Fall" in mehr als einer Quelle auftaucht und somit mehrfach erfaßt wird.

Zweitens wird der Begriff "Christenverfolgung" zunehmend enger definiert. Wer Christ ist, aber in erster Linie aus ethnischen, politischen, nationalistischen oder anderen Gründen verfolgt wird, zählt nicht mehr als Opfer einer Christenverfolgung. Das bedeutet nicht zwangsläufig, daß die Zahl verfolgter Christen abgenommen hat, aber die Zahl der Opfer rein religiöser Christenverfolgung hat abgenommen. Da bisher ein Opfer sowohl als Opfer religiöser wie auch politischer Verfolgung erfaßt werden konnte, gab es auch hier Mehrfacherfassungen.

Drittens werden sog. Namenschristen, die ihren Glauben nicht praktizieren und sich nicht dazu bekennen, nicht mehr berücksichtigt. Sie gelten pauschal als "politisch verfolgt", auch wenn m.E. wohl kaum anzunehmen ist, daß ein Verfolger erst fragt, ob man denn "Namenschrist" sei oder "gläubiger, praktizierender Christ" und sich dann je und je für politischen oder religiösen Haß entscheidet.

Viertens wird die Grenze zwischen Benachteiligung, Diskriminierung und Verfolgung zunehmend schärfer gezogen und mehr nach unten korrigiert - was bisher als leichte Verfolgung galt, gilt nun eher als Diskriminierung, was bisher als leichte Diskriminierung galt, zählt nun als Benachteiligung. Was im Graubereich zwischen Diskriminierung und Verfolgung lag, wurde früher eher zur Verfolgung gerechnet, heute eher zur Diskriminierung.

Persönlich finde ich es schwierig, etwa zwischen religiöser und politischer Verfolgung zu unterscheiden. Es ist sicherlich richtig, daß ein Christ in der Türkei eher aus nationalistischen denn aus religiösen Gründen diskriminiert oder verfolgt wird und ein Christ im Irak eher aus politischen Gründen, aber so wenig man in der Religionsausübung zwischen religiösen und politischen Motiven unterscheiden kann, so wenig kann man das m.E. bei der Frage, warum eine Person verfolgt wird. Unterscheidungen an dieser Stelle sind künstlicher Natur und nicht wirklich geeignet, die Lebenswirklichkeit der Menschen zu erfassen.

Auch die Unterscheidung zwischen "Namenschristen" und "praktizierenden Christen" ist meines Erachtens problematisch, zumal man dann wenigstens noch eine dritte Gruppe einführen sollte, die "fanatischen Christen", die nicht nur sich selbst, sondern auch andere Christen in Gefahr bringen. Auch diese Gruppe sollte man dann nicht mehr berücksichtigen. Aber was wäre dann mit den von diesen fanatischen Christen gefährdeten Christen, also mithin einer vierten Gruppe?

Eine weitere Gefahr liegt darin, daß eine solche Unterscheidung, wenn man sie konsequent weiterdenkt,  zu einer Einschränkung der Religionsfreiheit führen könnte, wenn man nur noch bestimmte religiöse Gruppen - beispielsweise entweder die "praktizierenden Gläubigen" oder aber ganz im Gegenteil die sich "in ihrer Religionsausbünung demütig zurückhaltenden Gläubigen" - berücksichtigt und die anderen Gruppen zurückstellt, ihnen weniger Freiheit zur Ausübung ihrer Religion zugesteht.

Außerdem sehe ich die Gefahr, daß das Recht auf freie Ausübung der Religion auch dadurch eingeschränkt wird, wenn man bestimmte Elemente - wie etwa Kopftuch oder Schleier - als politisch motiviert betrachtet und aus dem Recht auf freie Ausübung der Religion herausnehmen will, was ja ein wichtiges Element in der Kopftuch- und mehr noch Schleierdebatte auch in Deutschland darstellt. 

Dieser Dualismus Religion hier, Politik da bereitet mir wie alle Dualismen Kopfzerbrechen, zumal Zwischenbereiche völlig ausgeblendet werden. Die Lebenswirklichkeit der Menschen ist nun einmal nicht schwarzweiß, sondern weist viele Graustufen aus - und das gilt sowohl für diejenigen, die ihren Glauben frei ausüben wollen als auch für diejenigen, die Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer durch die Religion definierten Gruppe benachteiligen, diskriminieren, verfolgen oder gar töten. Es mag hier vor allem politische oder nationalistische Motive geben, aber ohne Argumente, die auf die Minderwertigkeit der jeweiligen Religion zielen, geht es eben doch nicht, zumal diese im öffentlichen Bewußtsein oftmals tiefer verankert sind, als religiöse Vorurteile und Verschwörungstheorien oftmals eine Generationen überdauernde Lebenszeit haben - nicht selten langelebiger sind als politische Positionierungen. 

Die Verfolgung aus religiösen Motiven und die aus eher weltlichen, sprich politischen, nationalistischen, ethnischen und ähnlichen Motiven lassen sich nicht feinsäuberlich voneinander trennen. Der Antisemitismus der Alt- und Neunazis läßt sich nicht von den religiös motivierten antisemitischen Vorurteilen und Verschwörungstheorien der Kirchengeschichte trennen und ist darum immer auch eine religiös motivierte Verfolgung.

Und für die Opfer freilich ist es kein Trost zu wissen, daß sie nicht aus religiösen Motiven benachteiligt, diskriminiert, verfolgt oder gar ermordet werden, sondern aus politischen, rassistischen,nationalistischen, ethnischen oder welchen "fleischlichen" Motiven sonst.

Zuletzt denke ich, daß der Versuch, bei den Opfern zwischen religiös und anderweitig motivierter Verfolgung zu unterscheiden, ein Relikt der Moderne ist. In der Postmoderne sollte diese Unterscheidung eigentlich keinen Platz finden; es ist schwer, postmodernen Menschen diese Unterscheidung verständlich zu machen.

Schließlich ist es dem religiös interessierten Normalbürger auch nur schwer zu vermitteln, warum ein Christ (oder auch ein Muslim, ein Jude oder wer sonst) nicht als Opfer einer religiös motivierten Verfolgung gelten soll, wenn alle Anzeichen für eine religiöse Verfolgung vorliegen, die Täter aber zufälligerweise mehr Probleme mit der ethnischen Herkunft oder der politischen Einstellung des Opfers haben und seine religiöse Zugehörigkeit mit einer politischen Einstellung oder ethnischen Herkunft vermischen und nicht fachmännisch das eine vom anderen trennen.

Das bedeutet nicht, daß man die Augen verschließen soll vor der Vielfalt von möglichen Motiven, die hinter einer Benachteiligung, Diskriminierung oder Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Zugehörigkeit zu einer religiösen Gruppe stehen. 

Keinesfalls aber darf man Opfern religiöser Benachteiligung, Diskriminierung oder Verfolgung je eine Mitschuld an ihrem Leid geben, die Rollen von Tätern und Opfern vertauschen oder auch nur die Grenzen verwischen. Nichts und niemand kann die Benachteiligung, Diskriminierung, Verfolgung oder Ermordnung im Zusammenhang mit der vermeintlichen oder tatsächlichen Zugehörigkeit zu einer religiösen Gruppe entschuldigen oder ein Verständnis dafür erforderlich machen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. März 2010 um 11:03 Uhr
 

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