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Islam: Anerkennung durch Verträge oder durch Körperschaftsrechte? PDF Drucken E-Mail
Blog - Islam
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Freitag, den 08. Oktober 2010 um 09:53 Uhr

In Hamburg steht Medienberichten zufolge der Abschluß eines Vertrages zwischen drei islamischen Verbänden, die nach eigenen Angaben 90 % der "religiös aktiven Muslime" der Freien und Hansestadt repräsentieren - ohne daß m.W. tatsächlich eine rechtlich verwertbare Legitimierung der Verbände durch eine Mehrheit der Muslime oder auch nur eine ordentliche Mitgliederliste vorliegt -, und dem Senat vor dem Abschluß.

Im Prinzip ist so ein Grundlagenvertrag zwischen einer Religionsgemeinschaft und der politischen Gemeinde (sei es nun eine Stadt, ein Bundesland oder die Bundesrepublik) eine gute Sache - wenn man denn weiß, mit wem der Vertrag eigentlich geschlossen wurde. Bei einem Staatsvertrag mit den Kirchen ist diese Frage leicht zu beantworten, der Hamburger Grundlagenvertrag mit den Muslimen läßt diese so wichtige Frage im Dunkeln. Ich halte das für keine gute Idee - sinnvoller wären Staatsverträge mit einer ordentlich verfaßten Religionsgemeinschaft.

Darüber hinaus mag ein solcher Vertrag eine gute Sache sein - die Zuerkennung der öffentlich-rechtlichen Körperschaftsrechte kann er nicht ersetzen. Erst dort liegt die eigentliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft, nicht in Staatsverträgen, schon gar nicht, wenn der Vertragspartner des Staates nicht eine ordentlich verfaßte Religionsgemeinschaft ist, sondern ein letztlich unverbindliches Gremium, das scheinbar nicht einmal nachprüfbar dokumentieren kann, für wie viele Muslime es denn spricht.

Natürlich muß man jetzt auch fragen, was denn erstens mit den nicht "religiös akiven Muslimen" in der Freien und Hansestadt Hamburg ist - und was denn zweitens mit jenen 10 % der "religiös aktiven Muslime" ist, die hier nicht erfaßt sind. Und vor allem - wer sind diese jeweils denn überhaupt? Und umfaßt die zweite Gruppe wirklich nur "10 %", ja, wer definiert eigentlich "religiös aktiv"? Bei so vielen offenen Fragen bezüglich der muslimischen Vertragspartner ist der ganze "Grundlagenvertrag" wohl kaum mehr als politische Effekthascherei, die vielleicht nicht einmal das Papier wert ist, auf dem der Vertrag gedruckt werden soll.

Ich hoffe nun, daß dieser Grundlagenvertrag zwischen den drei islamischen Verbänden und der Freien und Hansestadt nicht früher oder später dazu führt, daß die Verbände ( Schura Hamburg, DITIB und VIKZ) ohne weitere Legitimierung durch die Muslime zu "dem Islam" in Hamburg werden, der für alle Muslime steht - ob diese nun wollen oder nicht. Genau das ist allerdings meine Befürchtung.

Bedenkt man zudem, daß mit der  DITIB einer der Vertragspartner von der Türkei aus gesteuert wird, so ist zu fragen, ob dies früher oder später Auswirkungen auf die türkischstämmigen Muslime in Hamburg haben wird. Auch die Tatsache, daß die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) sowie das von Teheran aus gesteuerte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) über die im Übrigen vom Verfassungsschutz beobachtete Schura Hamburg an dem Vertrag beteiligt sind, sollte möglicherweise zu denken geben - gerade auch im Hinblick auf moderate und liberale Muslime in Hamburg.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Oktober 2010 um 11:16 Uhr
 

Kommentare  

 
# Schura Hamburg und die BahaiMichael Molthagen 2010-10-09 09:06
Einer der drei Vertragspartner der Freien und Hansestadt Hamburg für den Grundlagenvertr ag mit "dem Islam" ist die Schura Hamburg.

Die aber ist schon einmal sehr negativ aufgefallen - als sie beim "Interreligiösen Forum Hamburg" die Religionsgemein schaft der Bahai nicht dabei haben wollte - das hätte aus Sicht der Schura Hamburg bedeutet, die Bahai als Religion anzuerkennen.

Nachzulesen hier: spiegel.de/.../...

Immerhin: Die Schura Hamburg hat ihren Widerstand gegen die Bahai mittlerweile aufgegeben, heute sind die Bahai beim IFH dabei.
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