Startseite Blog Islam Anerkennung des Islam als Medaille für Wohlverhalten?

Ähnliche Inhalte

Social Bookmarks

Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Social Bookmark Portal Add to: BoniTrust Add to: Power-Oldie Add to: Bookmarks.cc Add to: Newskick Add to: Newsider Add to: Linksilo Add to: Readster Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Simpy Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
711972
Anerkennung des Islam als Medaille für Wohlverhalten? PDF Drucken E-Mail
Blog - Islam
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 07. Oktober 2010 um 14:12 Uhr

Ich habe an anderer Stelle schon einiges zur Frage der von den Grünen und SPD geforderten Anerkennung des Islam geschrieben - jetzt ein paar Worte zu den erklärten Gegnern.

Es scheint so, als seien manche Leute der Meinung, eine Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft in Deutschland setze voraus, daß sich die Muslime nicht nur hierzulande, sondern auch darüber hinaus in der islamisachen Welt besonders staatstreu verhielten, und die Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft sei gleichsam eine Medaille für freiheitlich-demokratisches Wohlverhalten, den Bau von Kirchen in der islamischen Welt, die Verhinderung von Christenverfolgungen dortselbst, den Kampf gegen Zwangsheirat usw. usf.

Nichts könnte freilich falscher sein als dieses Denken, die Muslime müßten sich eine Anerkennung erst verdienen.

Ob eine Religionsgemeinschaft hierzulande anerkannt wird, kann möglicherweise - ich bin kein Fachmann für derlei Rechtsfragen - davon abhängen, ob die betreffende Gemeinschaft gemäß ihren Statuten die Verfassung der Bundesrepublik achtet (sie ist ganz gewiß nicht für die Verfassungstreue andere Muslime zuständig). Sie muß sicherlich davon abhängig sein, ob beim Erlangen der Anerkennung der Rechtsweg eingehalten wird - und da gilt dann: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wenn eine islamische Religionsgemeinschaft den Forderungen des Gesetzes genügt, darf sie nicht anders behandelt werden als eine christliche Religionsgemeinschaft.

Von einer nach Anerkennung strebenden Religionsgemeinschaft zudem zu erwarten, daß sie sich gegen Mißstände im Inland und auch gleich noch im Ausland einsetzt, geht eindeutig zu weit - ganz zu schweigen davon, ihr das Fehlverhalten Dritter als Stolperstein vor die Füße zu werfen.

Es wäre auch eine üble Beleidigung und bösartige Verhöhnung all derer, die vor dem real existierenden Islam aus ihren Heimatländern geflohen sind und ihre Religion hier in Frieden und in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz und im Miteinander mit der sogenannten Mehrheitsgesellschaft leben wollen.

Und natürlich steht dem Staat nicht das Recht zu, über die Glaubensinhalte einer Religionsgemeinschaft zu urteilen und ihr je nach Wertung die Anerkennung zu gewähren oder zu verwehren. Sowohl das Kopftuch als auch der Schleier sind etwa solche Glaubensfragen, die jene, die der betreffenden Religionsgemeinschaft nicht angehören, auch nichts angehen.

Das heißt dann auch: Der viel beschworene "Euro-Islam" kann nicht zum Maßstab erklärt werden, an dem die islamischen Religionsgemeinschaften gemessen werden könnten. Die Deutungshoheit über den Islam liegt letztlich bei jedem Muslimen selbst - und wenn sich Muslime mit gleichen Glaubensüberzeugungen in einer Religionsgemeinschaft zusammenfinden, dann haben sie allein die Deutungshoheit über ihren Glauben.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 07. Oktober 2010 um 15:57 Uhr
 

Kommentar schreiben

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln und die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Impressum niedergelegt sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.


Sicherheitscode
Aktualisieren

InfoAdministrationXML Sitemap