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Den Islam als Religionsgemeinschaft anerkennen? PDF Drucken E-Mail
Blog - Islam
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 07. Oktober 2010 um 10:25 Uhr

SPD und Grüne fordern wieder einmal, den Islam als Religionsgemeinschaft anerzuerkennen und den christlichen Kirchen gleichzustellen. Dazu solle man den Dialog mit den Islamverbänden intensivieren.

Grundsätzlich bin ich sehr dafür, daß man islamische Religionsgemeinschaften ebenso behandelt wie christliche oder andere Religionsgemeinschaften.Soweit rechtlich möglich, sollten sie die Chance haben, Körperschaftsrechte zu erhalten - mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Aber natürlich kann man nicht "den Islam" als Religionsgemeinschaft anerkennen - und ebenso wenig die islamischen Verbände. Und schon gar nicht könnte eine derart anerkannte Religionsgemeinschaft plötzlich die mehr als vier Millionen Menschen muslimischen Hintergrundes mit einer Stimme vertreten. Es gibt nun einmal weder "den Islam" noch entsprechen die islamischen Dachverbände typischen Religionsgemeinschaften.

In Deutschland gibt es sunnitische Muslime in wenigstens vier Rechtsschulen, schiitische Muslime, Aleviten, Ahmadiyya - und natürlich die große Zahl der Ex-Muslime, der Atheisten und Agnostiker, der "Freien", dann aber auch die Wahhabiten und Salafiten. Niemals kann eine Religionsgemeinschaft alle Muslime im Land vertreten - schon gar nicht per staatlicher Verordnung als "Staatsislam" und als "wer Muslim ist, wird per Gesetz festgelegt".

Ein anerkannter Islam in Deutschland setzt etwas voraus, was die muslimischen Verbände bisher ablehnen: Die freiwillige Sammlung der Muslime in Moscheegemeinden und ggf. übergeordneten Strukturen. Auf diese Weise funktionieren Religionsgemeinschaften in Deutschland - ein Sonderweg für Muslime ist nicht sinnvoll und nicht wünschenswert.

Daß hier durchaus eine organisatorische Vielfalt möglich ist, beweist das Nebeneinander der verschiedenen Txypen christlicher Religionsgemeinschaften - da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, die Gläubigen zu sammeln. Unterscheiden kann man etwa den volkskirchlichen und den freikirchlichen Typus. Dann gibt es noch unabhängige Gemeinden, Gemeinschaften innerhalb von bestehenden Kirchen, Hauskirchen, freie Versammlungen usw  Und es gibt freilich auch Christen, die nur unverbindlich zu Gemeinden stehen und sich nicht vereinnahmen lassen wollen.

Der Islam kann allein vom Vorbild der christlichen Landes- und Freikirchen, Gemeinschaften usw. in Sachen Religionsgemeinschaft viel lernen, kann sich hier abgucken, wie anerkannte Religionsgemeinschaften verfaßt sein können. Kann von Erfahrungen profitieren, die den Prozeß der Anerkennung erheblich vereinfachen würden.

Es kann aber niemals Aufgabe des weltanschaulich neutralen Staates sein, eine islamische Religionsgemeinschaft zu etablieren oder den Muslimen überzustülpen.

Es muß bedacht werden, daß kaum alle Menschen muslimischen Hintergrundes per Verordnung oder Gesetz Mitglied einer islamischen Religionsgemeinschaft werden sein wollen - oder gar per Bestimmung durch einen islamischen Verband, eine Moscheegemeinde oder etwas in der Art. Die Versammluingsfreiheit beinhaltet schließlich auch das Recht, sich einer Versammlung nicht anschließen zu müssen oder aus ihr austreten zu können.

Es muß die Sache der Muslime sein, wie sie sich in Religionsgemeinschaften versammeln und gegenüber der Öffentlichkeit positionieren - es ist Sache des Staates, die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und dann jeweils Anerkennungen etwa nach dem Körperschaftsrecht auszusprechen, wenn die verfassungsrechtlichen Grundlagen zweifelsfrei erfüllt sind.

Eine Katastrophe wäre jede Form der Zwangsmitgliedschaft aller Menschen muslimsichen Hintergrundes in einer Art "Staatsislam". Die Versammlungsfreiheit ist hier oberstes Gebot. Etwaige Modelle aus muslimischen Ländern können eher nicht nach Deutschland importiert werden (ebenso wenig können ja auch deutsche Kirchenmodelle in islamische Länder exportiert werden).

Mein Vorschlag: Die Muslime sammeln sich freiwillig in Moscheegemeinden, in denen sie Mitglieder werden. Die Moscheegemeinden können auf Wunsch einem "Gemeindebund" beitreten, der den Moscheegemeinden gegenüber entweder weisungsbefugt ist - oder dessen Moscheegemeinden autonom sind.. Oder man macht es genau anders herum: Muslime gründen islamische Religionsgemeinschaften mit ordentlichen Mitgliedschaften, die dann wiederum Moscheegemeinden gründen.

Wichtig ist: Es muß ein geregeltes Verfahren geben, um die Mitglieder einzeln und auf freiwilliger Basis zu erfassen. Es kann nicht sein, daß die Mitgliedschaft aufgrund von Herkunft, Besuch einer Moschee, Übertritt zum Islam usw. begründet wird. Das widerspräche allen Anforderungen der Versammlungs- und Religionsfreiheit, die eben auch negative Aspekte beinhalten, das Recht, ein bestimmtes Bekenntnis nicht zu haben, einer bestimmten Versammlung nicht anzugehören. Auch wer Muslim ist, hat das Recht, nicht Mitglied einer Moscheegemeinde oder eines "anerkannten Islam" zu sein.

Ganz wichtig: Es muß ein Recht geben, eine solche Gemeinschaft zu verlassen - vergleichbar der Möglichkeit, christliche Religionsgemeinschaften zu verlassen. Ohne dieses verbriefte Recht wäre jede Diskussion über anerkannte Religionsgemeinschaften sinnlos.

Letztlich wird es nie gelingen, alle Muslime in einer Religionsgemeinschaft zu versammeln. Dafür leben und glauben die Muslime zu unterschiedlich - und viele von denen, die wir als "Muslime" bezeichnen, sind ohnehin nicht "gläubig" und leben nicht nach den islamischen Regeln.

Wie dem auch sei - die Gründung islamischer Religionsgemeinschaften kann nur von den Muslimen ausgehen. Diese Religionsgemeinschaften sind dann aber vom Staat nicht anders zu behandeln als christliche oder andere Religionsgemeinschaften. Für alle müssen die gleichen Bedingungen gelten, um etwa Körperschaftsrechte zu erhalten. Sonderwege können nicht gegangen werden.

Persönlich halte ich die von evangelischen Freikirchen praktizierte Gemeinschaftsform der "freien Religionsgemeinschaft" für ein brauchbares Vorbild auch für Moscheegemeinden - zumal es hier verschiedene Varianten der Religionsgemeinschaft gibt (vgl. klassische Freikirchen wie die Baptisten und Pfingstgemeinden mit den "Bischofskirchen" wie z.B. den Methodisten oder auch mit der Heilsarmee, die wiederum eine ganz andere Gemeinschaft darstellt). Die ganz verschiedenen Freikirchen sind zu einem großen Teil wiederum in einer Vereinigung zusammengefaßt.

 

Kommentare  

 
# Populistische PolitikGast 2010-10-07 21:25
In Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Verfassung heißt es: "Die Religionsgesell schaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesell schaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten."
Eine Verfassung ist schnell verfasst, Mitglieder würde es genügend geben.
Hier wird mit Sachverstand auf die von der Politik aufgeworfene Frage eingegangen. Ist das aber das originäre Ziel der Politik? Hier haben Politiker wieder ohne Hintergrundwiss en populistische Äußerungen getan, um die eigenen Ziele der Machtvermehrung zu verfolgen.
"Stuttgart21" ist endlich eine Bewegung, bei der es vielen Bürgern um mehr als nur den Umbau geht. Die Bürger möchten, dass endlich wieder Entwicklungen für das Land geschehen und nicht für die Politik und der Lobbyisten.
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# Antwort @TrapperToniMichael Molthagen 2010-10-08 07:43
zitiere TrapperToni:
In Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Verfassung heißt es: "Die Religionsgesell schaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesell schaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten."
Eine Verfassung ist schnell verfasst, Mitglieder würde es genügend geben.


Meint "Verfassung" hier tatsächlich ein zu erstellendes Verfassungsdoku ment (Satzung, Gemeindeordnung , Kirchenrecht o.ä.) oder nicht eher die tatsächliche Verfassung, in der sich eine Gemeinschaft befindet? (Wie gesagt, ich bin kein Fachmann für derlei Fragen, es ist auch nicht mein eigentliches Interessengebie t.)

Es geht ja um die "Gewähr auf Dauer", und die kann eher nicht von einer Satzung abhängen, die man 'mal eben schnell zu Papier bringt, sondern nur von der tatsächlichen Verfassung einer Gemeinschaft (für die freilich eine Satzung eine wichtige, möglicherweise sogar unverzichtbare Voraussetzung wäre).

Die "Gewähr auf Dauer" ist in Bezug auf die Muslime in Deutschland natürlich grundsätzlich gegeben; denn die Muslime sind längst nicht mehr nur Gäste im Land, sie werden auf Dauer bleiben - und es gibt ja auch eine große Zahl zum Islam konvertierter "Urdeutscher".

Natürlich müßte jede Gemeinschaft für sich überzeugend darlegen, daß ihr Zustand und die Zahl ihrer Mitglieder eine Gewähr auf Dauer bieten, aber das dürfte das geringste Problem sein - daß der Staat mitspielt, ist das größere Problem.

Es bleibt natürlich die Frage, ob die islamischen Verbände sich nicht weigern werden, den "deutschen Weg" der Anerkennung einer Religionsgemein schaft zu gehen. Sie haben mehr als einmal deutlich gemacht, daß sie einen Sonderweg wünschen und das mit der angeblichen Weigerung der Muslime begründet, sich nach unseren rechtlichen, u.a. von den Kirchen repräsentierten Vorstellungen zu vergemeinschaft en.

Hier könnten aber die Muslime an den Verbänden vorbei mit den Füßen abstimmen, indem sie islamische Religionsgemein schaften gründen, die von den Verbänden, die ohnehin nicht für die Mehrheit der Muslime stehen, unabhängig sind.

Das könnte allerdings im schlimmsten Falle zu erheblichen innerislamische n Spannungen führen, wenn sich dann beispielsweise diverse islamische Staaten einmischen, die teilweise hinter den Verbänden stehen und jeweils "ihren" Islam in Deutschland etablieren wollen.
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# Artikel 137 Weimarer VerfassungMichael Molthagen 2010-10-08 07:53
Laut Artikel 140 des Grundgesetzes ist der Artikel 137 der Weimarer Verfassung Bestandteil des Grundgesetzes.

Er lautet:

Zitat:
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesell schaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesell schaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesell schaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesell schaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesell schaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesell schaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesell schaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesell schaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlich en Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesell schaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftlic he Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgeb ung ob.


Und interessant ist, was die Fachleute vom Bundesministeri um des Inneren dazu schreiben: bmi.bund.de/.../... _Koerperschaftsankerkennung.html?nn=268184 - da findet sich eigentlich alles, was zum Thema "Anerkennung als Religionsgemein schaft" zu sagen ist.

Nur eines ist noch einmal zu wiederholen: Hierzulande kann nicht der Islam als solches als eine Religionsgemein schaft anerkannt werden. Der Islam ist eine Religion - und dabei alles andere als homogen -, keine Religionsgemein schaft. So ist auch das Christentum hierzulande nicht "anerkannt", sondern sind etliche Kirchen und Freikirchen, aber auch christliche Sondergemeinsch aften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, womit gewisse Rechte, aber auch Pflichten verbunden sind (wobei Letzteres wenig bekannt zu sein scheint - Beispiel: Eine KdöR muß etwa auf Verlangen ihre Räume für Wahlen u.ä. zur Verfügung stellen).

Wer sagt, "man müsse den Islam anerkennen, wie auch das Christentum anerkannt ist", drückt damit etwas aus, was rechtlich keinerlei Sinn ergibt (ebenso sinnlos wie das derzeitige Gefasel unserer Regierungsdarst eller von einer "christlich-jüdischen Tradition" Deutschlands).

(Natürlich ist auch das Christentum in Deutschland nicht vollumfänglich "anerkannt", außer daß gewisse Eigenschaften, die man dem Christentum zuschreibt, in die Traditionen unseres Landes eingeflossen sind. Dazu gehört denn auch die christliche "Tradition" der Judenverfolgung , um durch Übertreibung zu veranschauliche n. Zahlreiche Strömungen des Christentums finden heute in Deutschland kaum noch eine mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung oder der Politik - da kann man freilich auch schlecht von "Anerkennung" sprechen.)

Es bleibt: Islamische Religionsgemein schaften haben bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen ein Recht auf Zuerkennung der Körperschaftsre chte. Zu den Voraussetzungen gehört ganz sicher nicht das Wohlverhalten aller Muslime im Inland, womöglich auch noch im Ausland.
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# Kommentar zu #1+2 Teil 1Gast 2010-10-08 22:27
Wir befassen uns hier ja mit dem Begriff der Verfassung im Rechtswesen; eine körperlich/kognitiv/seelische Verfassung von Individuen/Gemeinschaften sehe ich eher im Begriff der Konstitution.
Eine Verfassunggeben de Versammlung ist eine außerordentlich e Institution, welche temporär eingerichtet werden kann, um einer Gemeinschaft eine Verfassung zu geben.
Der Begriff "Gewähr auf Dauer" ist nach rechtlichem Sinne schon gegeben, wenn dieses positiv in der Verfassung postuliert ist, oder einfach auch keine zeitliche Beschränkung benannt wird.

Die letzten beiden Absätze der #2 sehe ich ebenfalls so. Innere Unruhen bleiben nicht auf sich selbst beschränkt, sondern ziehen das Umfeld mit hinein.
Übrigens kann ich leider auf den Link aus #3 zum BMI nicht zugreifen.
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# Kommentar zu #1+2 Teil 2Gast 2010-10-08 22:29
Wie schon gesagt, daß hier ist ein reines Gedankenspiel und inhaltlich den meisten Politikern völlig egal, da der Machterhalt, oder deren Gewinnung das Ziel ist.
Philosophie, Ethik und Moral werden nur als schmückende Feder getragen und nicht gelebt. Doch das ist eine Voraussetzung, um einen Staat im Sinne des Volkes zu steuern.
Langfristige Ziele werden nicht behandelt. Jetzt wird man einwenden, daß dies nicht stimmt. Natürlich werden Beschlüsse gefasst, die die weitere Zukunft betrifft. Z. B. Rente mit 67 (oder 70?), oder Harz IV.
Genau da liegt aber der Punkt. Um kurzfristig Entlastungen zu schaffen, werden Probleme in die Zukunft getragen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die aktuellen Politiker nicht mehr in der Verantwortung stehen-aber die Menschen schon.
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# Kommentar zu #1+2 Teil 3Gast 2010-10-08 22:32
Leider stehen hier nur 1000 Zeichen zur Verfügung, was eigentlich eine (qualifizierte) Bemerkung kaum zulässt.

Aber um noch einmal zum Thema zurück zu kommen, möchte ich hier noch einen Aspkekt der Anerkennung des Islams herausgreifen:
Was passiert dann mit der Kirchensteuer? Wird der Kuchen dann umverteilt? Die Steuer erhöht? Würde es zu einer Austrittswelle kommen?
Dies wären jedenfalls destabilisieren de Faktoren, durch die mehr verloren, als gewonnen werden kann.
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