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Als ein Rückschlag für die innerprotestantische Ökumene zwischen Landes- und Freikirchen muß ein landeskirchlicher Vorstoß gewertet werden, an evangelisch-theologischen Fakultäten keine Studienleistungen anzuerkennen, die an akkreditierten freikirchlichen Hochschulen erbracht worden sind.
Der Kontaktausschuss, das Vermittlungsgremium zwischen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Evangelisch-theologischen Fakultätentag, hat dem Fakultätentag eine entsprechende Empfehlung vorgelegt, die dieser zur Kenntnis genommen hat.
Der Fakultätentag, dem 19 Evangelisch-theologische Fakultäten an Universitäten sowie drei Kirchliche Hochschulen angehören, fordert nujn vom Kontaktausschuss die Klärung von Voraussetzungen für begründete Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung von Studienleistungen, die an freikirchlichen Hoschschulen erbracht wurden.
Das wäre freilich ein großer Schritt zurück in Zeiten, die längst hinter uns lagen; denn solche "Einzelfallentscheidungen" gab es zuletzt, als die freikirchlichen Hochschulen noch nicht akkreditiert waren.
Von der Empfehlung betroffen sind Studierende am Theologischen Seminar Elstal (FH) des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, die Theologische Hoschule Reutlingen der Evangelisch-methodistischen Kirche, der Evangelischen Hochschule Tabor und der Freien Theologischen Hochschule Gießen.
Ich weiß nicht, wie das bei den anderen Theologischen Hoschschulen ist, aber das Theologische Seminar Elstal (FH) ist vom Wissenschaftsrat gemäß den Vorgaben der deutschen Hochschulpolitik akkreditiert worden.
Damit ist für baptistische Theologiestudenten seit 2007 die Durchlässigkeit zu anderen staatlich anerkannten Studiengängen sowie die Anschlußfähigkeit der dort erworbenen Abschlüsse verbunden.
Das Vorgehen der Evangelischen Kirche ist nicht gerade im Sinne der Ökumene - und leider nur ein weiterer Rückfall in alte Denkweisen, nach denen die Evangelische Kirche die Freikirchen als "Sekten" betrachtet hat. In letzter Zeit häufen sich solche Vorfälle und reißen Gräben auf zwischen Landes- und Freikirchen.
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