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In Großbritannien meint man "Ja", und das sehe ich sehr kritisch.
Es geht da um zwei einander so gar nicht ähnliche Bilder mit der gleichen Bildidee: Ein roter Doppeldeckerbus, typisch für London, im Hintergrund typische Elemente des Londoner Stadtbilds und das Ganze als ein Colorkey, ein bei Fotografen seit jeher beliebtes Stilmittel, bei dem ein Schwarzweißbild farbige Elemente aufweist. So ein roter Doppeldecker vor einem schwarzweißen Londoner Hintergrund dürfte in der Geschichte der Fotografie so selten nicht sein. Eine einzigartige Bildidee?
Wie viele Zoo- oder Wildlife-Fotografen haben wohl schon ein Bild wie das links zu sehende kreiert - eine Gruppe von Japan-Makaken, wobei eines der Gesichter in dem sonst schwarzweißen Bild in einem kräftigen Rot daherkommt, wie es bei den Rotgesichtsaffen nun einmal ebenso typisch ist wie bei den Doppeldeckerbussen Londons? Und auch das Gruppenkuscheln im Hintergrund ist so richtig typisch Japan-Makak.
Macht sich nun, wer ein solches Bild kreiert, einer Verletzung des Urheberrechts schuldig, nur weil ein anderer das schon vor ihm getan hat? Ich bin gewiß nicht der erste, der die Japan-Makaken in dieser Weise zur Abbildung bringt.
Ich denke, das urheberrecht muß seine Grenzen haben. Die Idee, ein Bild als Colorkey zu gestalten, kann kaum als schützenswert betrachtet werden, auch dann nicht, wenn ein Bild gewisse Elemente aufweist, die in der einen oder anderen Weise typisch für ein Motiv sind, seien es der Big Ben in Lodon oder das Gruppenkuscheln der Japan-Makaken, seien es die roten Doppeldeckerbusse oder die roten Gesichter der Schneeaffen.
Manche Bildideen sind sicherlich schützenswert - aber manche sind einfach zu allgemein gehalten, um sie gesondert zu schützen.
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